Rechtliches und regulatorische Bestimmungen

Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für Telekommunikationsdienste in Deutschland definiert viele Bedingungen des deutschen Telekommunikations-Marktes, denen alle Unternehmen unterliegen. Darüber hinaus werden vom Gesetzgeber, u.a. im Telekommunikationsgesetz (international), EU-Richtlinien, etc. vielfältigste Rahmenbedingungen für den Betrieb von Rufnummern, Telekommunikations-Diensten, Datenschutz, etc. vorgegeben.

Als Beispiel die Finanzmarkt-Richtlinie MIFID II –

Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen ab 2017 was von alle Staaten der EU zukünftig zum Schutz des Anlegers beim Wertpapierhandel umgesetzt werden muss. Es wird gesetzlich gefordert, eine komplette, beweissichere Dokumentation und Archivierung von telefonischen Beratungsgesprächen sicherzustellen, um hohe Bußgelder und Imageverlust zu umgehen.

Als eine weitere gesetzliche Bestimmung gilt die EIOPA Leitlinie

zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen und die durch den BDFI (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und Datenschützer übermittelten Sachverhalt, dass ein vorgeschaltetes sogenanntes “Opt-In” Verfahren die deutlich sichere Variante der Einverständniserklärung bei Gesprächsaufzeichnungen von Telefongesprächen darstellt. Der Anrufprozess kann somit so gestaltet werden, dass nur aufgezeichnet wird, wenn der Anrufer dies aktiv bestätigt (“Wenn Sie mit einer Aufzeichnung einverstanden Sind, drücken Sie bitte die Taste 1.”)

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